Ablässe zur Abstellung von Missbräuchen zur Faschingszeit
Inhalt
Kardinal Antonellus, Präfekt erweitert einen bereits von Benedekt dem XIV. gegegebenen Ablass zur Abstellung von Missbräuchen während der Faschingszeit.
Locus sigilli für S. Borgia, Sekretär der heiligen Kongregation der Ablässe
Getreu aus dem Lateinischen übersetzt. "Zu dessen Urkunde und gegegeben im Konsistorium zu Brixen den 28ten Jänner 1802".
Konrad von Buol, Präses
Gedrucktes Siegel und Aussteller gedruckt: Martin Hölzel, Sekretär.
Original Papier, Druck mit handschriftlichen Ergänzungen und Papiersiegel, 1 Bogen Erste Seite: 34,7 cm (H) x 21,5 cm (B) Aufgeklappt: 34,6 cm (H) x 42,6 cm (B)
In zwei Ausführungen vorhanden:
Einmal mit links unten auf der ersten Seite den Eintrag Haimingen in schwarzer Schrift, Verlängerungen von 1805 (mit Papiersiegel), 1810, 1816, 1824, 1882, jeweils mit eigenhändiger Unterschrift u.a. von Martin Hölzl. Diese Ausgabe ohne DV. Gebühreneintrag (Taxa) vorhanden.
Zweite Ausgabe mit DV auf der Rückseite, die auf eine Entscheidung von Dekan Aloysi Wolf vom Jänner 1842 Bezug nimmt, ein Verlängerungseintrag vom 1. Februar 1836.