Alexander Josph Graf von Kinigl Kämmerer und Oberstjägermeister genehmigt den Brüdern Hermenegild und Joseph Wille zu Ladis ihre baufällige und auf sumpfigem Platz stehende Behausung auf den Lobbühel zu übersetzen (Neubau aus Stein- Doppelhaus) (78 x 56 Schuh) mit Verwendung alten Holzes. Den alten Platz bekommt die Gemeinde. Wille müssen jährlich 6 Kreuzer Übersetzungszins zahlen.
Siegler: Alexander Gf. Künigl.
Original Pergament: 34,5 cm x 50 cm, Plica: 2 cm Rotes Siegel in Kapsel an Pressel anhängend. DV Bleistiftnotiz auf der Rückseite