- TitelBeschluss Siegelbittung
- Inhalt
Auf Antrag der Zehentherren Bartlme Anich von Leuchtenburg, Viertelhauptmann im Obern Inntal, und des Johannes Loreth, Pfarrherrn zu Wenns wird unter Georg Schegkh als Pflegsverwalter der Herrschaft Imst und dem Gemeindeaussschuß von Wenns ein Ehaft Thäding gegen Georg Sattler, Amtmann zu Hirsperg (Füeger) und Christoph Ihenewein und Hans Jäger, alle zu Wenns, abgehalten wegen eines Zehentstreites.
Beschluss: Künftig müssen aus allen Grundstücken, die später zu Getreideäckern gemacht werden, ebenso Zehente entrichtet werden.
Siegler:
1. Bartlme Anich
2. Georg von Waltenhofen, Pfleger von Imst
Original Pergament: 25 cm x 67 cm,
Plica: 6 cm
zweifache Ausfertigung, 1 mal im Pfarrarchiv Wenns.
Beide grünen Schalensiegel (beschädigt) an Pressel anhängend
Zeugen: Georg Holzknecht zu Wenns, Gregori Gstrein am Stain, Georg Weber im Kienperg
DV: dero von Wenns Zehentsvertrag gegen Herrn Bartlmeen Anichen und am ein Pfarrherrn zu Wenns.
Verzeichnis Nummer 13 alt, neu: II, 6
Pfarrarchiv Wenns.
- Provenienz
- Entstehung12.06.1569
- Umfang1 Urkunde
- ErhaltungszustandSchimmel
- Signatur6.7565.A16
- URN
Klassifikation
