- TitelAlmstreit
- Inhalt
Vor Joh. Bapt. Moser, Kommissär; Gegenwärtige: Math. Pröz, Landrichter zu Steinach. Martin Fux, Actuar, Johann Jakob Ruedl.
Parteien: die Nachbarn in der Gasse in Ellbögen und die Königswarter Hofbesitzer (Marxen, Mandler und Jen). Die Königswarter lässt Eusebius Trautson als Grundherr durch einen Advokaten vertreten. Es sind Hans und Blasius Penz und Erhard Knoflach. Als Nachbarn in der Gassen werden genannt: Georg Penz, Gregor Fux, Gregor Hueber, Urban Penz, Christian Singer, Joseph Staud.
Nun folgen die Vergleichspunkte:
1. Die Königswarter müssen die Maggs-Alm für eine gemeine Weide einstoßen (also dürfen sie nicht abgrenzen und abzäunen); dafür bekommen sie im Umfang dieser Alm Grund angrenzend an ihre Mähder oder Alm als Eigentum. Auch behalten sie wie vorher das Durchfahrtsrecht durch die Möser und Penzen Böden, die den Nachbarn in der Gasse gehören; dürfen aber daselbst nicht lagern und abweiden. (Es scheint sich also um einen Tausch zu handeln). Weil aber die Maggs-Alm der Hofkammer dienstbar ist und die Königswarter davon in das Amt nach Steinach zinsen, bleibt die obrigkeitliche Ratifikation und die schuldige Zinsabgabe reserviert.
2. Die Königswarter dürfen für ihre äußeren Güter nur mehr mit Kühvieh aber nicht mehr mit Galtvieh und Rossen die gemeine Weide neben denen an der Gasse ätzen. Die Nachbarn in der Gasse dürfen aber auch nicht mehr im Gebiet der gemeinen Weide Gras mähen.
Die Nachbarn in der Gasse sollten das in ihr Gebiet geratene Vieh der Königswarter mit groben Streichen sondern mit Manier abtreiben und diesen Vorgang einhalten:1. Aneinader machen, 2. Dem Richter mitteilen, 3. Dieser soll ohne weiteren Prozeß vermitteln oder bestrafen. Gerichtskosten zahlen die Gassner als Imploranten; die Königswarter haben aber den halben Teil diesen zu vergüten.
Mund- und Handgelöbnis zur Einhaltung dieses Vergleichs.
Weitere Verhandlung fand statt am 10. Juli 1688 zu Matrei in der Hörtingischen Wirtsbehausung.
Die gleichen Kommissäre und Parteien; nur sind jetzt auch die Nachbarschaft von Pfons vertreten: Anwalt Hanns Fux, Anton Wieser, Andre Penz, beide zu Gedair, Blasius Knoflach und Marx Glätzl und Blasius Mayr als Abgeordnete vom Hagerhof.
Die 3 Königswarter können auf ihren „eigentümlichen“ Pretzenböden eine Käser bauen und das Kühvieh almen.
Sie dürfen auch die Maggs Alm wie vorher nützen und nießen. Wenn sie aber selbst almen wollen, dürfen sie nicht über die Penzen Böden und Mößer und Max Alm weiter in die gemeine Weide herabfahren außer in Schnees Nöten. Sie haben also die optio, einen 2partike larismus“ einzurichten, oder gemeinsam mit den übrigen die Almwirtschaft zu führen. Wenn sie Eigenwirtschaft in dern Almnutzung einführen, gilt dieses nur für das ihnen zugesprochene Eigengebiet und sie dürfen mit dem Kühvieh in dieser Zeit die gemeine Alm- und Bergweide nicht befahren; jedoch bleibt ihnen dieses Recht für das Galtvieh.
Original Pergament, 37,7 cm (H) x 28,9 cm (B) (Titelseite), 3 Bögen, zusammengeheftet mit Siegelschnur.
Siegler: J. B. Moser, Kommissär
1 rotes Rundsiegel in Holzkapsel (beschädigt) an schwarz-weißer Schnur anhängend, Deckel vorhanden.
Pfarrarchiv Matrei am Brenner. - Provenienz
- Entstehung19.06.1688
- Umfang1 Urkunde
- ErhaltungszustandSchimmel, Fehlstellen, teilweise wegen Schimmel unleserlich geworden
- Signatur6.7754.A.U2.46
- URN
Klassifikation
