- TitelErbpacht
- Inhalt
Ulrich der obere Zagler in Vinaders und seine Frau Margret überlassen in Erbpacht ihre Hofstatt und ihren Acker dem Heinrich Günther und dessen Frau Agnes.
Grenzen: oben Hans Trautingers Acker, an der unteren Seite der Ponerin Hofstatt und Acker, die „wazzerläng“ und vorn die Strasse. Dafür haben sie alljährlich auf St. Andreastag zehnthalb lb zu zinsen, davon 18 xr gegen Freising. Im Fall der Nichtbezahlung von Seiten des Pächters hat der Pachtherr das Recht, durch Pfändung am Pachtobjekt sich schadlos zu halten. Die Pächter haben auch das Recht auf der Hofstatt zu zimmern oder zu mauern, haben jedoch die Pflicht im Fall, daß sie ihren Erbpacht verkaufen wollten, denselben mit ehrbaren Leuten zuerst dem Pachtherrn anzubieten (Vorkaufsrecht). Falls die errichteten Baulichkeiten abbrennen sollten, kann der Pächter wieder aufbauen gegen Fortbestand des Pachtzinses. Will er aber nicht mehr aufbauen, kann der
Pachtherr das Objekt in Pacht geben, wenn er will.
Zeugen: Friedrich Trautinger, Christan Pecherer, Petter Swerzze, Lienhart Prischner, Heinrich Hofschalch.
Original Pergament,
Auf Rückseite Schrit mit schwarzer Tinte, eine Korrektur mit türkisem Buntstift, ein rosa Häckchen mit Buntstift, Aufkleber mit blauer 39.
18,7 cm (H) x 26,6 cm (B)
Plica: 1,5 cm
Mit Plica: 20,2 cm (H) x 26,6 cm (B)
Siegler:Konrad der Messing, Propst in der Matreier Pfarre und Richter zu Steinach anstatt des Hans von Trautson.
Ottenthal-Redlich Nr. 1518
Pfarrarchiv Matrei am Brenner.
Verpackt in Papiersack, ev. Lohntüte mit blauem Farbstift beschriftet. - Provenienz
- Entstehung09.10.1390
- Umfang1 Urkunde
- ErhaltungszustandSchimmel ; Loch, linker Rand eingerissen
- Signatur6.7754.A.U1.39
- URN
Klassifikation
