- TitelBeurkundung
- Inhalt
Abt Konrad und der Convent von Wilten überlassen Härtlein dem Kirchhaimer, Richter zu Steinach und dessen Frau Kathrein den Zehent, Haus und Hofstatt zu Matrei, was vormals Heinrich der Füger und Christan der Hün von Matrei innehatten.
Conditiones: Zwischen St. Gallen und Lichtmeß zu stellen:
9 Streymaß Rokken
18 „ Gersten
12 „ Haber
3 „ Bohnen
Von Haus und Hofstatt haben sie jährlich zu zahlen 18 Zwainzigner und 3 St. Berner.
Im Fall der Säumnis ist das 2. Jahr der doppelte Betrag, das dritte Jahr der dreifache Betrag zu leisten. Bei weiterem Säumnis fällt Zehent und Haus dem Convent anheim „auf Genad“. Auch ist das Vererbungsrecht der verkauften Objekte O.W. des Stiftes …: auf Geschwister und Geschwisterkind stipuliert.
Original Pergament
auf der Rückseite blauer Kleber mit Nummer 24 in blau, braune und schwarze Schrift, von späterer Hand mit rosa Stift 1357 und rosa Häckchen, Korrektur 1457 auf 1357.
18,5 cm (H) x 24,2 cm (B)
Plica: 2 cm
Mit Plica: 20,5 cm (H) x 24,2 cm (B)
Siegler: genannter Abt und der Convent von Wilten
2 Presselreste noch vorhanden.
Ottenthal-Redlich Nr. 1504.
Pfarrarchiv Matrei am Brenner. alte Nummer 91.
Verpackt in Papiersack, ev. Lohntüte mit blauem Farbstift beschriftet. - Provenienz
- Entstehung10.10.1357
- Umfang1 Urkunde
- ErhaltungszustandSchimmel
- Signatur6.7754.A.U1.24
- URN
Klassifikation
