- TitelStiftung ewiger Jahrtag Jordanin und Kuechl
- Inhalt
Wallburg Jordan, Witwe nach Sigmund Stainhofer, zu Oberperfuß (mit Consens ihres gericht. Anweisers Blasius Lynndacher) und Caspar Khuechl, Inwohner und Bäcker zu Innsbruck, als ihr Vetter, dem sie gegen eine Leibrente alle ihre Güter übergabsweise übereignet hat, stiften der St. Margarethenkirche zu Oberperfuß mit Consens des Pfarres von Axams, Cristoff Eissenkrannz und des Frühmessers zu Oberperfuß, Hanns Hueber und im Beisein des Hanns Fryzer, Kirchpropst dortselbst, einen ewigen Jahrtag, der "Jordanin und Kuechl - Jahrtag" genannt.
Als Stiftungskapital vermachen sie der Kirche den Zins aus dem 4. Teil eines halben Lehens gen. Paumgartlehen in Vellsasgassen im Wert von 66 fl. bzw. in der Höhe von jährl. 3 fl. Dieses Gut hat zur Zeit Hoiß Portner inne.
Nach dem Tode der Wallpurga J. hat Kuechl noch zusätzlich in seinem und seiner verstorbenen Muhme Namen eine Almosenstiftung für die Hausarmen zu Oberperfuß gestiftet, nämlich als Kapital 34 fl. bei den Wirtsleuten Paul u. Elsbet Abertshausser, die zur - berg zugleich auch Schirmvogt der St. Margarethenkirche zu Oberperfuß war.
Die Vergleichspunkte lauten:
1. Die Teilinhaber erkennen den jeweiligen Benefiziaten als ihren Grundherren an.
2. Es leisten:
a) Michael Nockher und Hanns Puecher u. ihre Erben jährl. zu St. Gallentag als Zins pro 1/2 Lehen 7 Star Roggen, 6 Star Gerste, 8 Star Hafer, 1 Star Ponen, 1 Star Arbiß und 42 Kr. Geld.
b) Erhardt Pühler u. Gregor Talberger und ihre Erben pro 1/4 Lehhen.. die Hälfte von (a.)
c) Der Öttel u. seine Erben für 2/3 Lehen jährl. 4 Star u. 4 sechser Mezen Roggen, 4 Star Gerste, 5 Star und 2/6 Mezen Hafer, 4/6 Mezen Ponen, 4/6 Mezen Arbis und 28 Kr. und
d) Stoffel Moizner u. seine Erben für 1/3 Lehen die Hälte von (c); sind zusammen 28 Star Roggen, 24 St. Gerste, 32 Star Hafer, 4 St. Ponen, 4 St. Arbis und 14 lb. Perner Geld
3. Die im Sigmundschen Stiftsbrief erwähnten Weisater u.a. werden hiemit in jährl. 6 lb. Perner umgewandelt u. sind bereits in obigen 14 lb. Berner inbegriffen
4. Da der Pfleger von Vellenberg jeweils Schirmvogt der gen. Kirche ist, sollen zur Verhütung weiterer Streitigketien, in Zukunft alle Starkenhof´sche Anglegenheiten nur mit Consens und Mitbesiegelung des jeweiligen Pflegers gehandelt werden....
auch bitten sie Phlazer um Besiegelung dieses Vertrages durch den Richter v. Hertenberg, Gaudenz Wüellandt, persönlich, welche Bitte auch bewilligt worden ist. Doch starb der gen. Richter überraschend bzw. noch bevor diese Urkunde fertigeschrieben war.
Die Vertragspartner wandten sich daher mit ihre Bitte an den Nachfolger als Richter, Hanns Zehenndtner, der ihnen die Urkunde in zweifacher Ausfertigung am 15. Juni 1577, besiegelt hat.
Siegler: Hanns Zehenndtner, Richter zu Hörtenberg
Zeugen: Melchior Staudacher zu Oberhofen, Balthaser Rueff, Matheiß Manndtl zu Pfaffenhofen und Blasius Gfässer, Gerichtsschreiber zu Hertenberg (Hörtenberg).
Original Pergament, b= 65 cm, h= 50 cm
Siegel an Pergament Pressel in Holzkapsel bestens erhalten (im Wappen ein aufrecht, stehendes Getreidebündel, vielleicht als Symbol für den Zehent, als sprechends Wappen).
Pfarrarchiv Oberperfuß, Urkunde Nummer 49.
Regest Hye 1968.
- Provenienz
- Entstehung15.07.1576
- Umfang1 Urkunde
- ErhaltungszustandSchimmel ; Riss ; Fehlstelle
- Signatur6.7206.A51
- URN
Klassifikation
