- TitelBeurkundung Weidestreit
- Inhalt
Sigmund Zwickawer Urbar-Propst von Ambras beurkundet, daß er am 21. Mai 1490 über Auftrag Kg. Maximillians I. zu Gericht gesessen ist mit Oswalt Puhlinger, Bürgermeister zu Innsbruck, Thoman Piegger, Stadtrichter, Jörg Costenntzer, Hanns Rumelin und Claus Kessler, Bürger zu Innsbruck sowie mit Niclas Fueger, Peter Hewberger, Bürger zu Hall, Lamprecht Wach und Hanns Nolf zu Thaur, welche er als Besitzer "auf die commiss" zu sich gefordert hat, sowie in Beisein des Königl. Bevollmächtigten Walter von Stadion, Eberhardts von Freiberg als des Prokurators der Klöster Wilten und Stams, Thoman Metz des Prokurators von Kloster Schefftlarn und Conrat Murringer in Vertretung Conrat Gunthers wegen strittiger Wunn und Weide zwischen den Nachbarn von Gfäss und jenen von Oberperfuß.
In diese Sache wurde "vor verganngen Tagen ein vermeinter Spruch" gefällt, der jedoch, da ohne Beiziehung der dortigen Grundherren abgehandelt, keine Gültigkeit hatte, weshalb die Grundherren bei Erzhg. Sigmund seinerzeit Nichtigkeitsbechwerde eingelegt haben. Hierauf wurden nacheinander aber ergebnislos Hanns Dieperskircher und Hainrich Menntlberger mit der Klärung der Angelgenheit als Kommissäre beauftragt.
Nach diesen wurde nun der Fall von Kg. Max. an Zwickauer übertragen. Waren es beim obgen. Spruch die Grundherren der Oberperfer, die wegen ihrer Nicht-Beiziehung protestierten, so sagten jetzt die Inhaber des halbern Gfäs-Hofes, Ulrich, Friedrich und Hanns Schwab, sie könnten ohne Zuziehung ihrer Grundherrschaft, des Klosters Frauen-Chiemsee auf keinerlei Verhandlungen sich einlassen, auch seien die Inhaber des zweitern halben Gfäßhofes und deren Grundherren nicht geladen worden.
Diesem Argument wurde Rechnung getragen u. die Verhandlung auf den 6. Juli 1490 nach Innsbruck ins Rathaus vertagt.
Auch diese Verhandlung in Beisein von Conrat Geiger (statt Hanns Rumelin), Conrat Murringers als kdl. Prokurators Hans Chorherr v. Wilten für Cornat Gunther und das Kloster Wilten, Cristan Smid als Prokurator von Stams, Eberhard von Freiberg, Pfleger zu Rettenberg, als Vertreter des Herrn von Kirchberg und Thoman Metz, Amtmann als Verteter von Kloster Schefftlarn und der obgenannten Beisitzer endete mit einer Vertagung und zwar auf den 26. Juli 90 nach Innsbruck in das Rathaus.
Zu dieser Verhandlugn erschienen beide Parteien und als Beistzer Oswalt Puhlinger, Tho an Piegger, Jörg Costenntzer, Claus Kessler, Niclas Fueger, Peter Heuberg, Lamprecht Wach u. Hanns Wolf.
Hierbei erklärte Hans Khern als Vertreter Hainrich Tenndlers des Frauen-Chiemseeischen Amtmannes, daß das Kloster Frauenchiemsee zu Oberperfuß 45 Pfund Perner und zu Gfäß nur 8 Pfund Perner Grundzinse habe, worin ihm durch den vorgegangen Spruch kein Schaden erwachsen sei. Es zeigte sich auch, daß der Streit schon 40 Jahre lang währe und daß der damalige Richter zu Hertenberg vom Landesfürsten mti der Streitschlichtung beauftragt worden sie, der damals auch an Ort und Stelle ein von beiden Teilen anerkanntes Schiedsurteil erlassen habe. Die Grundherren seien damals zwar wohl geladen worden, aber nicht erschienen. Die Gfässer forderten daher, die von einem lf. Richter erlassenen Spruch weiterhin gelten zu lassen und verlangte die Zurückziehung der Klage gegen sie, welcher Auffassung sich auch das Gericht angeschlossen hat.
Original Pergament: b=58 cm H=62 cm, Siegel des Sigmund Zwickauer gut erhalten, hängt an Pergament Pressel.
Pfarrarchiv Oberperfuß, Urkunde Nummer 31
Heye 1967. - Provenienz
- Entstehung26.07.1490
- Umfang1 Urkunde
- ErhaltungszustandSchimmel ; Löcher
- Signatur6.7206.A31
- URN
Klassifikation
