- TitelMesner Vertrag
- Inhalt
Der Landrichter von Sonnenburg, Hanns Kiechl, beurkundet einen Vertrag zwischen der Sankt Peterskirche und der Nachbarschaft zu Götzens einerseits (vertreten durch Christian Abenthung, Baumeister, Ambrosy Höss Kirchpropst, Matthäus Löll und Georg Rangger, Benachbarte) mit Ursula Surweinin (Saurwein), Ehefrau des Mesners Matthäus Ranggerald (Anweiser Stefan Schwaickhofer Wirt alda). Die Mesnerin fragt bei der Gemeinde durch ihren Bruder Gall Saurwein d. Ä. zu Natters an, ob sie das Mesneramt von ihren Gütern zu tragen schuldigt sei.
Laut Angabe der Gemeindevertreter besteht nur eine Belastung mit Landwirtschafts Credit und Defendierungsteuer, von anderen Steuern sei sie befreit.
Abenthung beruft sich auf den Vertrag vom 6. Juni 1533.
Es wird ein neuer Vertrag vereinbart:
1. Seit jeher hat der Mesner zu Götzens zwei Lehen oder Camerland samt Haus und Hof, auch Stück und Güter und noch ein Häusl samt, Acker dabei gelegen.
Der Mesner untersteht dem Befehl des jeweiligen Pfarrers von Axams oder seines Gesellpriesters.
2. Der Mesner hat die Extrasteuer und Contributionen zu bezahlen, doch keinen Zehend. Der Anteil, an den Stoltaxen wird festgelegt.
Dreifache Ausfertigung des Vertrages. Im Pfarrarchiv nur eine auffindbar im Rahmen des Digitalisierungsprojektes 2025.
Siegler: Hanns Kiechl, LR zu Sonnenburg
Beistände: Hanns Holzer zu Mutters, Hanns Päbler zu Axams.
Originalpergament: 40 x 72,5 cm, Plica 2, 7 cm
Dorsalvermerk: Vertrag
Pfarrarchiv Götzens. - Provenienz
- Entstehung15.09.1638
- Umfang1 Urkunden
- ErhaltungszustandSchimmel ; Buntstiftstriche
- Signatur6.7203.A2
- URN
Klassifikation
