- TitelBekenntnis Bitte und Genehmigung Geldausleihe
- Inhalt
Augustin Egger zu Baumkirchen und seine Gattin Ursula (Anweiser Wolfgang Prugger zu Baumkirchen) bekennt, dass ihm Jörg Haller zu Mils, Kirchpropst zu Mils auf seine Bitte genehmigt hat, sich von Erhard Haller zu Mils 100 Gulden rheinsich auszuleihen, da die Kirche zu Mils Grundherrschaft ist.
Frist 5 Jahre. Aus den Baumannrechten aus einem Anger unter dem Kreuzbühel zu Baumkirchen, grenzt:
1. an Hans Geslers Leitn
2. an Leonhard Steinlechners Weg, der aus der Au herauf geht
3. an Steinlechners Anger
4. an den gemeinen Weg
Egger hat dieses Gut von Hans Gasteiger losungsweise. Grundzins an die Kirche Mils jährlich 5 Gulden. Der dazugehörige Schuldbrief wurde im Gericht Thaur augestellt.
Siegler: Michael Unterstrasser, Gerichtsanwalt zu Thaur
Zeugen: Cristan Cramer zu Thaur, Sebastian Lechmoser auf dem Wald, Hans Grossaicher und Hans Ostner zu Fritzens
- Provenienz
- Entstehung05.02.1547
- UmfangEinzelstück
- Signatur6.7309.A58
- URN
Klassifikation
