- TitelGerichtliche Beilegung tägliche Frühmessen
- Inhalt
Gerichtliche Beilegung einer Meinungsveschiedenheit, zwischen Eberhard Sulzrainer Pfarrer zu Mils und der Nachbarschaft zu Mils wegen der täglichen Frühmesse, welche vom verstorbenen Nikolaus von Unterburg, Dekan und Chorherr von Brixen mit 122 Mark gestiftet wurde, da die dazugehörigen Stiftsbriefe verloren gegangen sind.
Unterweiser waren:
Heinrich Ölkopf, Matheus Gezner, Kapsar Füger, Bürger zu Hall.
Spruch:
Der Pfarrer von Mils hat die tägliche Frühmesse zu halten, unbeschadet der anderen sieben gestifteten Messen. Ulrich Angermann als Kirchpropst von Mils verpflichtet sich die Mitel (12 Mark jährlich) bereitzustellen. Unter anderem 18 Pfund aus dem neuen Widum, den Nikolaus von Unterburg gestiftet, Eberhard Sulzrainer gebaut hat und derzeit auch besitzt. Sollte das Geld nicht bereitgestellt werden, so ist der Pfarrer nicht verpflichtet die Frühmesse halten zu lassen.
Sollte der Pfarrer trotz Bezahlung die Frühmesse nicht halten, so verfällt der neue Widum der Kirche von Mils.
Siegler:
Eberhard Sulzrainer Pfarrer zu Mils, Hans Emptz Pfleger auf Thaur, sowie der Rat der Stadt Hall.
Zeugen:
Der Rat der Stadt Hall Hanns Ölkopf, Matheus Gezner, Hans von Hamerspach, Heinrich Plafüss, Simon Wach, Nikolaus von Ahen, Hans Rütz, Churnat Werchschuh, Clemens Krip, Leopold Fuchsmagen und Heinrich Laubinger.
- Provenienz
- Entstehung06.03.1417
- UmfangEinzelstück
- Signatur6.7309.A13
- URN
Klassifikation
